1. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Mitgliederversammlung hat ein Vetorecht.
2. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Entscheidung über den Aufnahmeantrag.
3. Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft mit einer vierteljährlichen Frist zum Quartalsende kündigen.
4. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode des Mitglieds.