1. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Mitgliederversammlung hat ein Vetorecht.

2. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Entscheidung über den Aufnahmeantrag.

3. Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft mit einer vierteljährlichen Frist zum Quartalsende kündigen.

4. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode des Mitglieds.

1. Der Verein tritt für die Weiterentwicklung und Umsetzung von, auf feministischer Grundlage erarbeiteten, Konzepten und Strategien zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt ein.

2. Zweck des Vereins sind :

1. Der Verein führt den Namen: Violetta – Verein-gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen.

2. Er hat seinen Sitz in Hannover.

3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält er den Zusatz e.V.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Kinderbuch Anna und Jan gehen vor GerichtAnna und Jan gehen vor Gericht

Kinderbuch zur Psychosozialen Prozessbegleitung bei Sexualstraftaten

Autorinnen: Andrea Behrmann, Uta Schneider (Fachberatungsstelle Violetta)

Illustrationen: Tara Franke

3. überarbeitete Auflage, ISBN 978-3-00-047138-4

72 Seiten, Spiralbindung Kosten 8,00 Euro plus Versand

  • Im Anschluss an die Vernehmung kann Ihre Tochter Erfahrungen und Eindrücke mit uns besprechen.
  • Nach Abschluss des Verfahrens besteht die Möglichkeit, das Urteil zu erklären und damit verbundene Fragen zu beantworten.
  • Wenn Sie es wünschen, informieren wir Sie über weitergehende Unterstützungs- und Beratungsangebote.
  • Wir können Ihre Tochter zur Zeugenaussage ins Gericht begleiten. Wir können auch während der Aussage dabei sein, wenn der vorsitzende Richter/die vorsitzende Richterin dem zustimmt.
  • Wir bieten an, Ihre Tochter während möglicher Wartezeiten im Gericht zu betreuen.
  • Wir informieren Ihre Tochter altersgemäß über den Ablauf eines Strafverfahrens und über die Aufgaben der beteiligten Personen an einer Gerichtsverhandlung.
  • Wir erklären Ihrer Tochter ihre Rechte und Pflichten als Zeugin.
  • Wir sprechen mit Ihrer Tochter über eventuelle Ängste und Befürchtungen.
  • Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre Tochter eine rechtliche Vertretung als Opfer erhält (Nebenklagevertretung).
  • Bei Bedarf begleiten wir Ihre Tochter zur Polizei.

Schwerpunkthema: Sexueller Missbrauch in Institutionen.

Ein ereignisreiches Jahr – unser Jubiläumsjahr zum 20jährigen Bestehen der Fachberatungsstelle – liegt hinter uns. Es war neben der alltäglichen Arbeit geprägt von fast monatlichen Veranstaltungen. Wir bewegen uns in einem guten Netzwerk. Ich möchte Sie ohne viele Worte an der Atmosphäre teilhaben lassen.

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