1. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundsätze der Arbeit des Vereins und ist oberstes Entscheidungsorgan.

2. Mindestens einmal im Jahr findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Diese beschließt über:

1. Mitglieder haben

  • Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und
  • das Recht an die Mitgliederversammlung und den Vorstand Anträge zu den Angelegenheiten des Vereins zu stellen.

2. Mitglieder sind gehalten, den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen. Satzung und die Beschlüsse der Organe des Vereins sind hierzu bindend.

3. Mitglieder haben in dieser Eigenschaft keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins oder auf Rückzahlung geleisteter Beiträge.

1. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Mitgliederversammlung hat ein Vetorecht.

2. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Entscheidung über den Aufnahmeantrag.

3. Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft mit einer vierteljährlichen Frist zum Quartalsende kündigen.

4. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode des Mitglieds.

1. Der Verein tritt für die Weiterentwicklung und Umsetzung von, auf feministischer Grundlage erarbeiteten, Konzepten und Strategien zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt ein.

2. Zweck des Vereins sind :

1. Der Verein führt den Namen: Violetta – Verein-gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen.

2. Er hat seinen Sitz in Hannover.

3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält er den Zusatz e.V.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Kinderbuch Anna und Jan gehen vor GerichtAnna und Jan gehen vor Gericht

Kinderbuch zur Psychosozialen Prozessbegleitung bei Sexualstraftaten

Autorinnen: Andrea Behrmann, Uta Schneider (Fachberatungsstelle Violetta)

Illustrationen: Tara Franke

3. überarbeitete Auflage, ISBN 978-3-00-047138-4

72 Seiten, Spiralbindung Kosten 8,00 Euro plus Versand

  • Im Anschluss an die Vernehmung kann Ihre Tochter Erfahrungen und Eindrücke mit uns besprechen.
  • Nach Abschluss des Verfahrens besteht die Möglichkeit, das Urteil zu erklären und damit verbundene Fragen zu beantworten.
  • Wenn Sie es wünschen, informieren wir Sie über weitergehende Unterstützungs- und Beratungsangebote.