Im Juni letzten Jahres feierte der Verein Violetta sein 25-jähriges Bestehen mit vielen Gästen. In diesem Newsletter berichten wir Ihnen von dem sehr schönen Fest im Zelt des Kinder- und Jugendzirkus Salto.

Seit 2012 ergänzt die Online-Beratung unser Angebot für betroffene Mädchen und junge Frauen. In dem Artikel »Voll im Trend – Online-Beratung für Mädchen und junge Frauen hat sich etabliert« berichten wir Ihnen über die Weiterentwicklung dieses Arbeitsbereiches.

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Wie kann Psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen die Situation von Mädchen und Jungen verbessern, die als Verletzte sexualisierter Gewalt vor Gericht aussagen müssen? Welche Anforderungen stellen die an einem Strafverfahren beteiligten Berufsgruppen an die ProzessbegleiterInnen? Darüber haben wir am 11. März 2015 erfolgreich mit über 100 Fachleuten aus Polizei, Justiz und Politik sowie mit AnwältInnen und MitarbeiterInnen aus Opferhilfeeinrichtungen diskutiert.

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Dieser Newsletter widmet sich schwerpunktmäßig der Beratung von Angehörigen. Im Mittelpunkt steht dabei, wie es Müttern und Vätern geht, wenn sie erfahren, dass ihre Tochter sexuell missbraucht wurde oder wird. Was hilft ihnen, ihr Kind zu schützen? Wie können wir sie dabei am besten unterstützen?

Eine Frage, die uns Mitarbeiterinnen bei Violetta immer wieder gestellt wird, heißt: „Wie haltet ihr das eigentlich aus?“ Wir erzählen von unserer Psychohygiene und was uns hilft, die Arbeit nicht nur „auszuhalten“, sondern sie sehr gern zu machen!

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Seit einem Jahr widmet Violetta sich verstärkt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Institutionen. Dazu kooperieren wir im bundesweiten Modellprojekt BeSt – Beraten & Stärken mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI). Wir haben Projektleiter Bernd Eberhardt interviewt und erzählen Ihnen von unseren Erfahrungen.

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  • Frauennotruf Hannover,
    Telefon: 0511 33 21 21
  • Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe,
    Telefon: 030 32 29 95 00
  • Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover,
    Telefon: 0511 5324570
  • Polizeidirektion Hannover, Fachkommissariat für Sexualdelikte,
    Telefon: 0511 109- 51 31
  • Polizeidirektion Hannover, Kriminaldauerdienst,
    Telefon: 0511 109- 52 22

Besteht der Verdacht, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollten sich die Betroffenen möglichst schnell an einen ärztlichen Notdienst, die Polizei und an eine Beratungsstelle wenden. Die Nachweisbarkeit im Blut ist je nach Substanz nur wenige Stunden möglich. Betroffene sollten sich auch bei übermäßigem Alkoholkonsum nicht scheuen, den Verdacht zu äußern. Bei einer ärztlichen Untersuchung sollte immer eine Urin- und eine Blutprobe genommen werden.

Klären Sie Mädchen und junge Frauen auf die Gefahren durch K.O.-Tropfen auf. Weisen Sie darauf hin, dass sie ihre Getränke an öffentlichen Orten und auf Partys im Auge behalten. Von Unbekannten sollten sie keine Getränke annehmen.

Die Wirkung ist abhängig von der Dosis. K.O. - Tropfen können niedrig dosiert zunächst enthemmend wirken. Je nach Reinheitsgrad sowie körperlicher Verfassung führen die Drogen innerhalb kurzer Zeit zu Sprach- und Wahrnehmungsstörungen, Benommenheit und Bewusstlosigkeit. In Kombination mit Alkohol können Nebenwirkungen wie Krämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheitszustände, Atemnot bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen wie Koma und Atemstillstand auftreten.

K.O. – Tropfen bezeichnen eine Vielzahl unterschiedlicher schnell betäubend wirkender Substanzen. Die Präparate, deren Palette von Schlaf- und Beruhigungsmitteln bis hin zu Psychopharmaka reicht, werden gezielt eingesetzt. Sie sollen Mädchen und (junge) Frauen betäuben und willenlos machen. K.O.-Tropfen sind nahezu geschmacksneutral, geruchlos und farblos. So lassen sie sich in Diskotheken, Kneipen aber auch bei privaten Partys unbemerkt ins Getränk mischen. K.O.