1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei ¾ der erschienenen Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.

2. Die Auflösung kann nur beschlossen werden, wenn diese in der form- und fristgerechten Einladung an die Mitglieder als Tagesordnungspunkt ausgewiesen ist.

1. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern des Vereins.

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende sowie die Kassenwartin.

3. Je zwei Mitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

1. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundsätze der Arbeit des Vereins und ist oberstes Entscheidungsorgan.

2. Mindestens einmal im Jahr findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Diese beschließt über:

1. Mitglieder haben

  • Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und
  • das Recht an die Mitgliederversammlung und den Vorstand Anträge zu den Angelegenheiten des Vereins zu stellen.

2. Mitglieder sind gehalten, den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen. Satzung und die Beschlüsse der Organe des Vereins sind hierzu bindend.

3. Mitglieder haben in dieser Eigenschaft keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins oder auf Rückzahlung geleisteter Beiträge.

1. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Mitgliederversammlung hat ein Vetorecht.

2. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Entscheidung über den Aufnahmeantrag.

3. Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft mit einer vierteljährlichen Frist zum Quartalsende kündigen.

4. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode des Mitglieds.

1. Der Verein tritt für die Weiterentwicklung und Umsetzung von, auf feministischer Grundlage erarbeiteten, Konzepten und Strategien zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt ein.

2. Zweck des Vereins sind :

1. Der Verein führt den Namen: Violetta – Verein-gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen.

2. Er hat seinen Sitz in Hannover.

3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält er den Zusatz e.V.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.