Darf während eines Strafverfahrens, in denen die Kinder oder Jugendlichen die einzigen Zeug*innen sind, Therapie stattfinden?
In laufenden Strafverfahren stellt sich für Fachkräfte immer wieder die Frage, ob die betroffenen Kinder therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen dürfen, oder ob damit das Strafverfahren gefährdet ist. Es hält sich insbesondere in juristischen Kreisen die Meinung, dass Therapie während eines laufenden Verfahrens nicht stattfinden soll. Die Anforderungen eines Strafverfahrens dürfen jedoch nicht dazu führen, den Kinderschutz zu vernachlässigen.
Wir wollen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie notwendige stabilisieren- de Unterstützung möglich ist, ohne das Strafverfahren zu gefährden und was dabei zu beachten ist.
Weiterhin wollen wir Kenntnisse über die juristischen Abläufe und die Opferschutzmöglichkeiten vermitteln, um die eigene Handlungssicher- heit zu stärken.
Birgit Niendorf
E-Mail: BirgitNiendorfvioletta-hannover [doodod] de