Strafverfahren versus Therapie in Fällen sexualisierter Gewalt

Strafverfahren versus Therapie in Fällen sexualisierter Gewalt

Strafverfahren versus Therapie in Fällen sexualisierter Gewalt
Präsenzfortbildung
Freitag, 24. Januar 2025
9.00 bis 12.30 Uhr

Darf während eines Strafverfahrens, in denen die Kinder oder Jugendlichen die einzigen Zeug*innen sind, Therapie stattfinden?

In laufenden Strafverfahren stellt sich für Fachkräfte immer wieder die Frage, ob die betroffenen Kinder therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen dürfen, oder ob damit das Strafverfahren gefährdet ist. Es hält sich insbesondere in juristischen Kreisen die Meinung, dass Therapie während eines laufenden Verfahrens nicht stattfinden soll. Die Anforderungen eines Strafverfahrens dürfen jedoch nicht dazu führen, den Kinderschutz zu vernachlässigen.

Wir wollen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie notwendige stabilisieren- de Unterstützung möglich ist, ohne das Strafverfahren zu gefährden und was dabei zu beachten ist.

Weiterhin wollen wir Kenntnisse über die juristischen Abläufe und die Opferschutzmöglichkeiten vermitteln, um die eigene Handlungssicher- heit zu stärken.

Anmeldung
Bitte per Post, Mail oder online bis zum 05.01.2025
Seminarnummer
04-25-09
Ort
Fachberatungsstelle Violetta,
Kontakt und Infos

Birgit Niendorf

E-Mail: BirgitNiendorfatvioletta-hannover [doodod] de

Referentin
Andrea Behrmann, Uta Schneider
Zielgruppe
Pädagogische und therapeutische Fachkräfte aus Jugendhilfe und Kliniken, sowie. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen – max. 10 Personen)
Kosten
60,00 Euro inkl. Getränke, Gebäck und Handout