K.O.- Tropfen

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K.O.- Tropfen
K.O.-Tropfen

K.O. – Tropfen bezeichnen eine Vielzahl unterschiedlicher schnell betäubend wirkender Substanzen. Die Präparate, deren Palette von Schlaf- und Beruhigungsmitteln bis hin zu Psychopharmaka reicht, werden gezielt eingesetzt. Sie sollen Mädchen und (junge) Frauen betäuben und willenlos machen. K.O.-Tropfen sind nahezu geschmacksneutral, geruchlos und farblos. So lassen sie sich in Diskotheken, Kneipen aber auch bei privaten Partys unbemerkt ins Getränk mischen. K.O. –Tropfen können sehr schnell wirken und eine psychovegetative und motorische Dämpfung mit nachfolgender Erinnerungsstörung verursachen. Zusammen mit Alkohol wird die Wirkung noch verstärkt. Die bekannteste Substanz ist das häufig in der Techno-Szene angebotene „Liquid- Exstasy“.

Die Wirkung ist abhängig von der Dosis. K.O. - Tropfen können niedrig dosiert zunächst enthemmend wirken. Je nach Reinheitsgrad sowie körperlicher Verfassung führen die Drogen innerhalb kurzer Zeit zu Sprach- und Wahrnehmungsstörungen, Benommenheit und Bewusstlosigkeit. In Kombination mit Alkohol können Nebenwirkungen wie Krämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheitszustände, Atemnot bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen wie Koma und Atemstillstand auftreten.

Die Beschaffung und der Besitz von K.O. - Tropfen verstoßen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Einsatz von K.O. - Tropfen stellt eine schwere kriminelle Handlung dar, die mit einer Haftstrafe belegt wird.

Informiere Dich und Andere über die Gefahren durch K.O.-Tropfen. Behalte Getränke an öffentlichen Orten und auf Partys immer im Auge. Von Unbekannten solltest Du keine Getränke annehmen. Bei Übelkeit und Unwohlsein solltest Du Freundinnen, Freunde oder das Personal ansprechen und Dich nicht alleine zurückziehen. Fallen Dir bei anderen Mädchen und jungen Frauen ungewöhnliche Verhaltensweisen auf, behalte sie im Blick und informiere ihre Freundinnen und Freunde.

Hast Du den Verdacht, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, wende Dich möglichst schnell an einen Arzt. Die Nachweisbarkeit im Blut ist je nach Substanz nur wenige Stunden möglich. Bei einer ärztlichen Untersuchung sollte immer eine Urin- und eine Blutprobe genommen werden.

Auch wenn Du Dich schämst und zu viel Alkohol getrunken hast ist es okay, wenn Du den Verdacht äußerst. Du kannst Dich an die Polizei und an uns wenden. Das gleiche gilt, wenn Du nach der Verabreichung von K.O.-Tropfen gefilmt worden bist und mit der Veröffentlichung erpresst wirst.

  • Frauennotruf Hannover,
    Telefon: 0511 33 21 21
  • Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe,
    Telefon: 030 32 29 95 00
  • Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover,
    Telefon: 0511 5324570
  • Polizeidirektion Hannover, Fachkommissariat für Sexualdelikte,
    Telefon: 0511 109- 51 31
  • Polizeidirektion Hannover, Kriminaldauerdienst,
    Telefon: 0511 109- 52 22