Menschen mit einer Behinderung haben ein vielfach erhöhtes Risiko, Gewalt zu erleben. Mädchen und (junge) Frauen, die in Institutionen leben, sind im Vergleich zu Menschen ohne Beeinträchtigungen besonders häufig betroffen.
Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die uns verpflichtet, jede Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Auch das Sozialgesetzbuch (SGB IX) fordert nachhaltige Maßnahmen, um Gewalt gegen Menschen mit Beeinträchtigung zu vermeiden und ihre Selbstbestimmung zu fördern.
Ein Grund für diese Diskrepanz ist, dass die strukturelle Abhängigkeit beeinträchtigter Frauen und Mädchen in ihrem Wohn- und Lebensraum besonders groß ist, das heißt, sie sind in der Regel in hohem Maß auf Hilfe und Unterstützung ihrer Umgebung angewiesen.
Diese Machtverhältnisse und Machtbeziehungen erfordern von allen Mitarbeitenden der Einrichtung, ihre Haltung und Einstellung zu reflektieren. Ein gutes Gleichgewicht zwischen Schutzverantwortung für und Selbstbestimmung der Betroffenen zu finden, ist alltägliche Herausforderung.
Inhaltliche Schwerpunkte
In dieser Fortbildung vertiefen wir folgende Aspekte des Gewaltschutzes
- Analyse der bestehenden Strukturen und Risikofaktoren für (sexuelle) Grenzverletzungen und Machtmissbrauch
- Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
- Fürsorge und Schutzverantwortung (»vor Gewalt schützen, ohne die Erfahrungsräume zu schließen«)
- Reflexion der eigenen Haltung
- Vermittlung von Handlungssicherheit im Alltag
Methoden
Impulsvortrag, Kleingruppenarbeit, Selbstreflexion, Diskussion
Birgit Niendorf
E-Mail: BirgitNiendorfvioletta-hannover [doodod] de