Arbeitsrechtliche Aspekte in der Kinder- und Jugendhilfe
Präsenzfortbildung
Montag, 06. Mai 2024
14.00 bis 16.00 Uhr
Personalverantwortung bei Einstellungen, Aufsichtspflicht und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Im pädagogischen Bereich ist es unabdingbar, sich mit arbeitsrechtlichen Regelungen auseinanderzusetzen. Sie spielen nicht nur bei der Einstellung neuer Mitarbeitender eine große Rolle, sondern auch im pädagogischen Alltag. Besonders im Rahmen der Entwicklung von Schutzkonzepten treten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe viele Fragen auf.
- Was muss grundsätzlich bei einem neuen Arbeitsverhältnis beachtet werden?
- Welche Fragen dürfen im Bewerbungsgespräch in Bezug auf sexualisierte Gewalt gestellt werden?
- Das Führungszeugnis wurde eingereicht, aber wo wird es nun abgelegt? Wer ist berechtigt, es einzusehen?
- Was umfasst die Aufsichtspflicht und wann wird sie verletzt?
- Wie wirken sich Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikrichtlinien arbeitsrechtlich aus? Welche Konsequenzen bedeutet ein Verstoß? Und was ist, wenn Mitarbeitende sich weigern, die Verpflichtung zu unterzeichnen?
Die Referentin informiert über die genannten Themen und steht für Fragen zur Verfügung.
Methoden
Vortrag und Diskussion
Anmeldung
Bitte per Post, Mail oder online bis zum 03.04.2024
Seminarnummer
19-24-09
Ort
Fachberatungsstelle Violetta
Kontakt und Infos
Birgit Niendorf
E-Mail: BirgitNiendorfvioletta-hannover [doodod] de
Referentin
Siggy Beißel
Zielgruppe
Leitungen und alle, die ein Schutzkonzept in ihrer Einrichtung (weiter)entwickeln, sowie Personen, die Einrichtungen in der Entwicklung von Schutzkonzepten begleiten
Kosten
40,00 Euro