1. Mitglieder haben
- Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und
- das Recht an die Mitgliederversammlung und den Vorstand Anträge zu den Angelegenheiten des Vereins zu stellen.
2. Mitglieder sind gehalten, den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen. Satzung und die Beschlüsse der Organe des Vereins sind hierzu bindend.
3. Mitglieder haben in dieser Eigenschaft keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins oder auf Rückzahlung geleisteter Beiträge.
4. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Ausgaben.