Natürlich können Sie mit Ihrer Tochter darüber sprechen wie es ihr geht, oder was sie beschäftigt oder bedrückt. Es ist immer wichtig ein Gesprächsangebot zu machen. Bedrängen Sie sie aber nicht und fragen Sie Ihr Kind nicht aus. Alles was Ihnen Ihre Tochter aber von sich aus erzählen möchte, ist völlig okay. Notieren Sie evtl. etwas davon, um es der Polizei später mitteilen zu können und somit die Entstehung dieser Aussage nachvollziehbarer zu machen.
Ein Strafprozess hat bestimmte Anforderungen an Zeug*innen. Insbesondere wenn es sich um Delikte wie „Aussage gegen Aussage“ handelt und keine anderen objektiven Beweise vorhanden sind, ist die Aussage Ihrer Tochter der einzige Beweis. Aus diesem Grund müssen die Ermittlungsbehörden und das Gericht sehr kritisch mit diesen Aussagen umgehen. Es ist ratsam, vor der Aussage Ihrer Tochter möglichst wenig über Details der Tat zu sprechen, um mögliche unbewusste Beeinflussung auszuschließen. Es spricht aber nichts dagegen, über alles andere Belastende zu sprechen. Wenn Sie über die seelische Befindlichkeit Ihrer Tochter Bescheid wissen, können Sie ihr eher hilfreich zur Seite stehen.