Wurde eine Strafanzeige gestellt, kann es sein, dass die juristische Seite von einer Therapie abrät. Es ist für diese nicht auszuschließen, dass diese Arbeit eine mögliche Aussage bei der Polizei oder im Gericht verändert.
Deswegen ist es im Rahmen eines Strafverfahrens besser, wenn eine junge Zeugin/ein junger Zeuge die Aussage zunächst bei den Ermittlungsbehörden oder in der Hauptverhandlung macht.
Grundsätzlich ist stabilisierende Therapie aber auch während eines Strafverfahrens erlaubt, insbesondere, wenn psychotherapeutischer Bedarf angezeigt ist. Falls Sie weitere Fragen zu dem Thema Strafanzeige haben, gibt es in der Fachberatungsstelle Violetta die Psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche, die all diese beantworten und unterstützend zur Seite stehen kann.