Zweimal jährlich erscheint unser Newsletter. Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Interessierte informieren wir darin über die Angebote, Themen und Schwerpunkte der Arbeit der Fachberatungsstelle. Leserinnen und Leser werden auf diese Weise über aktuelle Entwicklungen informiert. Der Newsletter erscheint bereits seit 1999. Die letzten elf Ausgaben stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Newsletter Archiv
Wer hat im vergangenen Jahr in unserer Fachberatungsstelle Rat und Unterstützung gesucht? Das haben wir ausgewertet. Wir stellen Ihnen einige Aspekte unserer Statistik vor.
Unser Präventionsprojekt „Nein heißt Nein“ wendet sich an Erzieherinnen und Erzieher von Kindern im Vorschulalter und geht bereits in sein 22. Jahr – Zeit, es evaluieren zu lassen. Das Ergebnis lesen Sie in diesem Newsletter.
Wichtige gewonnene Erkenntnisse vom Fachtag „Digitale Gewalt – Möglichkeiten der Teilhabe oder Türöffner für sexualisierte Gewalt“ – wir berichten Ihnen.
Wenn ein Mädchen oder eine junge Frau sexualisierte Übergriffe erlebt, steht sie vor der Frage, ob sie Strafanzeige stellen soll. Das ist nicht so einfach zu beantworten, besonders dann nicht, wenn die Betroffenen noch minderjährig sind. Auch Fachkräfte unterschiedlicher Professionen stellt das oft vor Probleme, zum Beispiel, wenn die Kinder oder Jugendlichen sich selber noch nicht im Klaren darüber sind oder eine Strafanzeige zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möchten. Deshalb beleuchten wir in diesem Newsletter das Thema »Strafanzeige aus der Sicht minderjähriger Betroffener«.
Prävention und Fortbildung haben in unseren Angeboten einen großen Stellenwert. In dem Rundbrief stellen wir das Projekt „Prävention sexualisierter Gewalt an Schulen“ vor. Wir können es für zwei Grundschulen kostenlos anbieten – und suchen jetzt zwei Schulen in Hannover, die Interesse daran haben.
Mit der Statistik für das Jahr 2017 stellen wir vor, wer im letzten Jahr Rat in der Fachberatungsstelle gesucht hat und wie unsere Präventionsangebote angenommen wurden.
Seit dem 01.01.2017 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf eine Psychosoziale Prozessbegleitung für verletzte Zeuginnen und Zeugen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Unsere Expertin Andrea Behrmann konnte im Januar bei involvierten Berufsgruppen für dieses Unterstützungsangebot werben.
Im Juli vergangenen Jahres läutete die Reform des Sexualstrafrechtes mit der Änderung des Paragrafen 177 StGB einen Paradigmenwechsel ein. Diesen begrüßen wir sehr, denn er schließt bisherige Lücken beim Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen und über unsere daran geknüpften Erwartungen und Forderungen.